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Kinderarbeit im Kanton Glarus im 19. Jahrhundert

  • Autorenbild: Patrick
    Patrick
  • 27. Jan.
  • 3 Min. Lesezeit

Kinderarbeit im Kanton Glarus im 19. Jahrhundert



Wer sich heute im Landesmuseum Zürich mit der Geschichte der Kinderarbeit in der Schweiz auseinandersetzt, stösst unweigerlich auf den Kanton Glarus. Die Region war nicht nur ein Zentrum der frühen Industrialisierung, sondern auch ein Labor sozialer Reformen, in dem erstmals grundlegende Schutzrechte für Arbeiterinnen, Arbeiter – und Kinder – formuliert wurden.

 

Kinderarbeit zwischen Alltag und Zwang

 

Im frühen 19. Jahrhundert gehörte Kinderarbeit zum normalen Alltag. In Glarus arbeiteten Kinder im Haushalt, in der Landwirtschaft und vor allem im Textilgewerbe. Die meisten Tätigkeiten erfolgten zunächst in Heimarbeit: Kinder spulten Garn, fädelten, haspelten oder reinigten Seide. Diese Arbeit galt als familiäre Mithilfe und war eng mit dem Überleben der Haushalte verknüpft.

 

Mit der Industrialisierung änderte sich dieser Rahmen grundlegend. Fabriken ersetzten die Heimarbeit, Produktionszeiten wurden verlängert, der Arbeitsrhythmus verdichtet. Kinder wurden nun systematisch als Arbeitskräfte eingesetzt – oft nicht aus freier Entscheidung, sondern aus wirtschaftlicher Not.

 

Fabrikarbeit und Ausbeutung

 

In den Glarner Textil- und Stoffdruckfabriken arbeiteten Kinder teils ab dem sechsten Lebensjahr. Die Arbeitsbedingungen waren hart: stickige Räume, Maschinenlärm, Unfallgefahr und extrem lange Arbeitstage von bis zu 16 Stunden. Der Schulbesuch trat in den Hintergrund oder entfiel ganz.

 

Kinder waren billig, anpassungsfähig und leicht zu kontrollieren – Eigenschaften, die sie für Fabrikbesitzer attraktiv machten. Damit wurde eine Grenze überschritten: aus familiärer Mitarbeit wurde industrielle Ausbeutung.

 

Das Glarner Fabrikgesetz von 1864 – ein Pionierakt

 

Bemerkenswert ist, dass ausgerechnet Glarus, ein stark industrialisierter Kanton, früh auf diese Missstände reagierte. 1864 verabschiedete der Kanton ein eigenes Fabrikgesetz, das seiner Zeit weit voraus war. Es begrenzte die Arbeitszeit, schützte Kinder und Jugendliche und erkannte erstmals, dass der Staat eine Verantwortung für die Arbeitsbedingungen in privaten Betrieben trägt.

 

Dieses Gesetz war revolutionär: Es stellte die bis dahin nahezu unantastbare Vertragsfreiheit infrage – also die Vorstellung, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Arbeitsbedingungen ohne staatliche Einmischung frei aushandeln könnten. Gerade bei Kindern erwies sich diese Freiheit jedoch als Illusion.

 

Das eidgenössische Fabrikgesetz von 1877

 

Auf dieser Grundlage entstand das eidgenössische Fabrikgesetz von 1877, das stark auf den Erfahrungen aus Glarus aufbaute. Es war ein Meilenstein der Schweizer Sozialgeschichte und ein wegweisendes Gesetz zum Arbeiterschutz:

  • Verbot der Kinderarbeit unter 14 Jahren

  • Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf 11 Stunden (im Gesetz von Glarus waren es noch 12 Stunden)

  • Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit für Frauen und Jugendliche

 

Erstmals griff der Bund aktiv in die Arbeitswelt ein und setzte verbindliche Schutzstandards durch. Der Staat übernahm Verantwortung dort, wo wirtschaftliche Zwänge Menschen – insbesondere Kinder – schutzlos machten.

 

Schulpflicht und neues Verständnis von Kindheit

 

Fast zeitgleich wurde 1874 die Schulpflicht eingeführt. Bildung gewann an Bedeutung, Kindheit wurde zunehmend als eigenständige Lebensphase verstanden – nicht mehr nur als Vorbereitung auf die Arbeitswelt. Doch auch nach 1877 dauerte es Jahrzehnte, bis Kinderarbeit tatsächlich verschwand. Armut, Kontrolle und Fremdplatzierungen prägten das Leben vieler Kinder noch lange.

 

Warum Glarus bis heute wichtig ist

 

Die Geschichte der Kinderarbeit im Kanton Glarus zeigt eindrücklich, dass soziale Fortschritte nicht selbstverständlich sind. Gerade dort, wo Ausbeutung besonders sichtbar war, entstanden mutige Reformen. Glarus war nicht nur Teil des Problems – sondern Teil der Lösung.

 

Die damaligen Debatten um Arbeitszeit, Kinderschutz und staatliche Verantwortung wirken bis heute nach. Sie erinnern daran, dass wirtschaftlicher Fortschritt ohne soziale Leitplanken auf Kosten der Schwächsten geht – damals wie heute.

 

 Gruppenbild der Belegschaft einer Möbelfabrik in Glarus, 1903 / Fotograf unbekannt. Schweizerisches Nationalmuseum 

 


Quellen

 

Medienmitteilung «Aus der Not geboren. Arbeitende Kinder», Schweizerisches Nationalmuseum;  www.landesmuseum.ch/arbeitende-kinder

 

Thomas Gull: „Kinderarbeit“, in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 09.03.2015.  Mit zahlreichen weiterführenden Literaturhinweisen. Online verfügbar unter https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013909/, abgerufen am 27.01.2026

 

Historisches Glarner Fabrikgesetz und Arbeitsschutz – Darstellung auf „Geschichte der sozialen Sicherheit“– Beschreibt das Glarner Fabrikgesetz von 1864 und seinen Einfluss auf das eidgenössische Fabrikgesetz von 1877 mit klaren gesetzlichen Inhalten.  Online verfügbar unter https://www.geschichtedersozialensicherheit.ch/synthese/1877, abgerufen am 27.01.2026.

 

 

 
 
 

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