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Wissenswertes über Glarus

Was ist ein Tagwen und was ein Tagwenrecht ?

Der Tagwen ist die Bürgergemeinschaft einer bestimmten Gemeinde in der alten Glarner Dorfbewohnerorganisation und das Tagwenrecht ist das traditionelle Glarner Gemeindebürgerrecht, die dem Inhaber unabhängige und spezifische Rechte innerhalb der Gemeinde verleiht.

 

Das Wort Tagwen geht auf die Zwangsarbeit zurück. In den früheren Tagen, als Glarus unter der Herrschaft des Klosters Säckingen stand, wurden die Tagwen oft als Feldmasse bezeichnet. Aber im Allgemeinen bedeutet Tagwen in der Sprache des Mittelalters so viel wie eine Tagesarbeit und wurde vor allem für Zwangsarbeit eingesetzt. "Tag-wann" war die Einheit für eine Tagesarbeit. Dieser Begriff wurde für die Arbeit eines Mannes im "Gewann" verwendet, d.h. auf den Feldern während eines Tages. Schon früh wurde der Name Tagwen nicht nur für die Arbeitsleistung, sondern auch für den Organisation verwendet, für den die Arbeit geleistet wurde. Diese Organisationen waren für die Instandhaltung der Wege, Schranken und Brücken verantwortlich. Aus der reinen Nutzungsgenossenschaft entwickelten sich die Tagwen zu einer richtigen Gemeinschaft und übten jahrhundertelang alle Kompetenzen und Aufgaben einer Gemeinde aus. Zunächst kümmerte sich der Tagwen um die der Kirche zugeordneten Schul- und Sozialaufgaben, bis er im 19. Jahrhundert unabhängig wurde und sich zu einem eigenständigen Gemeindeverband entwickelte. Aber die Tagwen blieben stets ihrem genossenschaftlichen Auftrag treu, der darin bestand, durch die Vergabe von Nutzungsrechten zum wirtschaftlichen Fortschritt ihrer Tagwengenossen beizutragen.

 

Obwohl im modernen Recht viele Rechte und Pflichten auf die Gemeinden übertragen wurden, blieben die Tagwen als Urzelle des Glarner und Schweizer Bürgerrechts im politischen System von Glarus erhalten.

 

Neben dem Bürgerrecht auf kantonaler Ebene gab es bereits in frühen Jahren, wie heute, das Gemeindebürgerrecht. Auch hier brachte der Einbürgerungsprozess wirtschaftliche Vorteile, indem man sich an den sogenannten Tagwennutzen beteiligen konnte, z.B. seine Kühe auf die Gemeingüter und Alpen bringen oder an den Einnahmen aus dem Holzverkauf teilnehmen. Umgekehrt war man verpflichtet, Arbeitsleistung und Beiträge für Neuanschaffungen zu erbringen. Merkwürdigerweise war es bisweilen möglich, das Tagwen-Recht zu erwerben, ohne Landmann (Bürger auf kantonaler Ebene) zu sein. So konnten um 1800 etliche in Genf lebende Flüchtlinge der französischen Revolution in Mitlödi, Näfels, Glarus und Netstal eingebürgert werden. Diese Vertriebenen konnten oder wollten ihren Rechtsstatus in der Schweiz wohl festigen, während die Gemeinden dadurch erhebliche Einbürgerungsgebühren einnahmen.

Tagwen

Was sind Landleute ?

Landleute ist der Begriff für Personen in Glarus mit dem Bürgerrecht auf kantonaler Ebene. Erst in der Frühen Neuzeit kam es zu einer signifikanten Einwanderung in die Schweizer Eidgenossenschaft. Zuvor war es nicht notwendig, den Kreis des sogenannten "Lantlüt" zu definieren und restriktive Einbürgerungsregeln festzulegen. Im Gegenteil, eine Erweiterung der Bevölkerung im Kanton war sogar aus militärischen Gründen wünschenswert. Erst ab etwa 1440 musste eine Abgabe für den Einbürgerungsprozess bezahlt werden. Im 16. Jahrhundert wurden dann weitere Verschärfungen eingeführt. Um 1517 wurde die Kaufsumme erhöht und es wurde festgestellt, dass eingebürgerte Personen bei Fehlverhalten wieder ins Ausland geschickt werden konnten. Im Jahr 1549 wurde eine Aufenthaltspflicht von 10 Jahren eingeführt. Hintergrund war die Vermögens- und Machtsteigerung des Landes Glarus, z.B. durch Rentenzahlungen aus dem Söldnergeschäft und durch den Erwerb von Vogteien. Die entsprechenden Einnahmen wurden jeweils an die Landleute verteilt. Eine unbeschwerte Einbürgerungspraxis hätte die Gewinnbeteiligung an die bisherigen Bürger verwässert.

 

Für die Jahre 1552 bis 1593 ordnete der Kanton sogar einen Einbürgerungsstopp an, was wahrscheinlich mit dem Tagsatzungsbeschluss von 1551 verbunden war, der den Gemeinden die schlechten Hilfspflichten aufgezeigt hatte. Auch später kam es wieder zu langen Unterbrechungen des Einbürgerungsprozesses. Im 17. Jahrhundert waren die Kosten definitiv unverhältnismäßig hoch. Die Einbürgerungswilligen mussten die Einbürgerungsgebühr und zusätzlich eine kleinere Summe an den Staat zahlen. Diese Kosten standen in keinem Verhältnis zu dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzen, den sie von den periodischen Vorteilen erwarten konnten. Nachfolgend sehen Sie ein Abstimmungsdokument für die Landsgemeinde in Glarus.

Landleute

Was bedeuten die Bezeichnungen Hintersässe und Neulandleute?

Hintersässe, waren entrechtete Gemeindebürger, ohne Rechtsanspruch auf Landnutzung. Die meisten waren Neuzuwanderer von außerhalb des Kantons. Mit anderen Worten, sie saßen (in den Versammlungen) hinter den Legitimierten (Landleute und Tagwenbürger).

 

Das Bedürfnis der Hintersässen nach Einbürgerung wurde von den Landleuten offensichtlich zur Selbstbereicherung missbraucht. Der Rechtsstatus der Hintersässen war noch schlechter als der der heutigen Ausländer in der Schweiz: Sie waren bei der Ausübung von Handel und Gewerbe sehr eingeschränkt, durften nur vorübergehend jagen oder fischen und auch beim Kauf von Grundstücken eingeschränkt. Aber dennoch waren sie unter anderem verpflichtet, (begrenzte) Wehrpflicht zu leisten. Dass die Bürgerrechte eher als Ware angesehen wurden, zeigte die Tatsache, dass auch ausländische Offiziere ohne Wohnsitz in Glarus gegen Zahlung hoher Einbürgerungsgebühren eingebürgert werden konnten, nur um Privilegien für das Söldnergeschäft erlangen zu können.

 

Obwohl die Hürden für eine Einbürgerung schwer zu überwinden waren und jahrzehntelang niemand eingebürgert wurde, war der Anteil der Hintersässen nie sehr hoch. Offensichtlich sind nur wenige Menschen von außen ins Tal gezogen. Eine 1816 durchgeführte Untersuchung ergab, dass etwa 5% der Bevölkerung Hintersässen waren. Die meisten dieser Familien (z.B. Hämmerli, Hertach, Linhardt, Schönenberger, Staub und Disch) lebten bereits seit über 100 Jahren im Kanton Glarus. Deshalb haben sie gemeinsam um Einbürgerung gebeten. 1834 einigten sich die Landleute in der Landsgemeinde auf eine kollektive Einbürgerung gegen die Summe von 20'000 Gulden pro Antragsteller. 730 Männer aus 47 Familien wurden als sogenannte Neulandleute aufgenommen und erhielten das Landrecht.

Literatur: Liebeskind W.A.. Die Hintersässen im Glarner Landrecht des 16. Jahrhunderts. In: Jahrbuch des Historischen Vereins des Kantons Glarus, Band 55 (1952), Seite 79ff.

Hintersässe

Was ist die Landsgemeinde ?

 

Die Landsgemeinde ist die Versammlung aller stimmberechtigten Einwohner und die oberste Institution des Kantons Glarus. An der Landsgemeinde werden noch einige wenige Wahlen durchgeführt: der Landammann und der Landstatthalter (aus den gewählten Vertretern bei den Wahlen) und die Richter. Die Landsgemeinde ist vor allem für Verfassungs- und Rechtsfragen, die Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage und wichtige Sachentscheidungen zuständig.

 

Alle Wähler haben das Recht, Anträge auf Unterstützung, Änderung, Verschiebung oder Ablehnung zu stellen. Dies unterscheidet die Glarner Landsgemeinde von anderen Schweizer Landsgemeinden und den Abstimmungen, bei denen das Volk nur Ja oder Nein sagen und keinen direkten Einfluss auf die Kantonspolitik nehmen kann. Jeder, der stimmberechtigt ist, kann ohne Unterschriften zu sammeln, jederzeit Anträge bei der Landsgemeinde stellen.

 

Die Landsgemeinde versammelt sich am ersten Sonntag im Mai unter freiem Himmel auf dem Zaunplatz in Glarus. Für interessierte Zuschauer stehen Tribünen zur Verfügung. Die Landsgemeinde wird von dem Landammann geleitet, der während der gesamten Versammlung das Landschwert zur Seite hat. Er eröffnet die Sitzung mit einer Rede und stellt anschließend die Wähler unter Eid. Das Protokoll bildet die Grundlage für die Verhandlungen, von denen eine Kopie im Voraus an alle Haushalte zugestellt wird, in denen mindestens eine Person mit Stimmrecht wohnt. Auf der Grundlage der Beratungen im Gemeinderat werden die Anträge darin präsentiert. Dazu gehören auch der Haushaltsplan und die öffentlichen Finanzen.

 

Die Abstimmung erfolgt durch das Hochhalten des Stimmzettels. Die Mehrheit wird vom Landmann durch Schätzung bestimmt. In Zweifelsfällen beruft er vier Mitglieder des Regierungsrates in beratender Funktion und entscheidet endgültig und zweifelsfrei.

Landsgemeinde

Belagerung und Eroberung der Festung Huningue im August 1815 mit Glarner Unterstützung

 

In den Genealogie-Werken von Kubly-Müller findet man um die Geburtsjahre 1780-1790 den Hinweis, dass der Mann bei der Belagerung von Huningue als Soldat im Glarner Bataillon mitgewirkt hat (z.B. Balthasar Hefti aus Leuggelbach geb. 22. Juli 1789 / Schwanden # 221). Um was für eine Belagerung handelte es sich hier?

 

Gleich zu Beginn der Hundert Tage, die am 1. März 1815 mit der Rückkehr Napoleons aus Elba begannen, sprach sich die am Rhein gelegene Garnison Huningue nur wenige Kilometer flussabwärts von Basel für Napoleon aus. Am 25. März schlossen Großbritannien, Österreich, Russland und Preußen erneut einen Koalitionsvertrag gegen Napoleon, woraufhin die Besatzung in Huningue verstärkt und der Ausbau der Befestigungen begonnen wurde. Am 20. Mai 1815 trat die Schweiz den Alliierten bei. Am 15. Mai 1815 übernahm Joseph Barbanègre das Oberkommando in Huningue - zusammen mit Jean Hugues Chancel - und am 11. Juni wurden Soldaten und Bürger von Huningue vom gesamten Verkehr mit Basel, dem natürlichen Zentrum der Region, ausgeschlossen.

 

Nach der Niederlage in der Schlacht von Waterloo am 18. Juni 1815 trat Napoleon am 22. Juni 1815 zurück. Am 25. Juni erhielt Huningue eine Botschaft von Generalleutnant Claude-Jacques Lecourbe, der die Abdankung Napoleons und die Aufnahme von Friedensverhandlungen ankündigte. Am 26. Juni 1815 überquerten die österreichischen Truppen unter Erzherzog Ferdinand mit 130.000 Mann den Rhein in Basel und drangen ins Elsass ein. Am 27. Juni wurden die französischen Truppen bei Burgfelden nahe Huningue angegriffen. Österreichische und schweizerische Truppen bildeten einen Belagerungsring um Huningue, konnten aber mangels schwerer Artillerie die Festung nicht wirkungsvoll angreifen. Generalleutnant Mariassy hatte das Kommando über das Belagerungscorps und das Oberkommando hatte Erzherzog Johann. Am 28. Juni setzten österreichische Verbände Häuser in einigen elsässischen Dörfern in Brand, woraufhin die Festung Artillerie gegen die Basler Stadtteile St. Johann und St. Peter einsetzte. Ein Ersuchen um Kapitulation lehnte Barbanègre am 3. Juli ab. Bis zum 7. Juli waren von den anfänglich etwa 2.000 Männern der Festung 385 desertiert. Nachdem am 11. Juli ein weiteres Kapitulationsbegehren abgelehnt wurde, begannen die Österreicher nun, die Festung mit Artillerie zu bombardieren. Die Schweiz wurde gebeten, die fehlende schwere Artillerie zu stellen, die bis zum 15. Juli eintraf. Barbanègre bemühte sich Nachrichten über die Rückkehr Ludwigs XVIII. zu verbreiten, um die Rückkehr des Königs auf den französischen Thron zu verhindern, und lehnte am 20. Juli einen erneuten Aufruf zur Kapitulation ab, während seine Besetzung zunehmend durch weitere Desertionen reduziert wurde. Am 22. Juli schlossen die Generäle Lecourbe und Rapp einen Waffenstillstand mit den Österreichern, zu dem auch die Festung Huningue gehörte. Dennoch wurde Basel am 26. Juli erneut von der Festung beschossen. Nun wurde in Klein-Huningue weitere Schweizer Geschütze aufgestellt, und ab dem 6. August griffen Schweizer Scharfschützen direkt in den Kampf ein, nachdem die Schweizer zuvor nur ihre Außenposten besetzt hatten. Am 17. August schließlich genehmigte die Schweizer Tagsatzung das aktive Engagement der 5'000 Schweizer Truppen in Basel. Die politische Situation in Frankreich war weiterhin verworren, und am 13. August wurden antiroyalistische Aktivitäten aus Belfort und Huningue gemeldet.

Das österreichische Belagerungscorps zählte 12.000, zusammen mit den Schweizer Verbänden 17.000 und verfügte nun über mehr als 110 Kanonen, Haubitzen und Mörser. Der große Teil der Truppen wurde nicht für Angriffe benötigt, sondern für das Ausheben der Schützengräben. In der Festung befanden sich zunächst etwa 2.400 Männer mit etwa 100 Geschützen.

 

Am 17. August kam Graf Wilhelm von Hochberg nach Basel und erhielt von Erzherzog Johann das Kommando über eine der beiden Divisionen des Belagerungscorps. Der Angriff auf die Festung begann in der Nacht vom 17. auf den 18. August 1815. Die Festungsartillerie beantwortete nicht nur den Beschuss durch die Belagerungsartillerie, sondern nahm auch Klein-Huningue und Basel mehrmals unter Beschuss. Die Verhandlungen begannen am 24. August, während dessen der Waffenstillstand galt. Am 26. August wurden die Kämpfe jedoch wieder aufgenommen und die Festung stand den ganzen Tag über unter schwerem Beschuss, so dass Barbanègre am Ende des Tages schließlich die Kapitulationsurkunde unterschrieb, die die Übergabe der Festung und der Waffen bei einem ehrenvollen Rückzug aus der Garnison vorsah.

 

Auf Drängen der Schweiz wurde am 20. November 1815 im Pariser Vertrag die Schleifung der Festung Huningue festgelegt, die am 17. Oktober 1815 begann und am 15. Januar 1816 abgeschlossen wurde.

 

Die Belagerung der Festung Hüningen im August 1815 wurde von Erzherzog Johann von Österreich geleitet. Ausser den österreichischen Truppen nahmen die folgenden eidgenössischen Truppen teil:

 

Brigade Lichtenhahn von Generalstabsoberst Ernst Ludwig Lichtenhahn (1770-1824) aus 5 Bataillonen bestehend mit insgesamt rund 2'320 Mann: Bataillon von Alois zur Gilgen d'Orelli (1786-1863) von Luzern, Bataillon Suter von Aargau, Bataillon von Karl Franz Rudolf von Hallwyl (1777-1852), Bataillon Frey von Basel und das Batailon Scherer von St. Gallen.

 

Brigade Hess von Oberst Kaspar Hess (1769-1842), kommandiert von Oberst Eugène de Courten (1771-1839) aus 5 Bataillonen bestehend mit insgesamt rund 1'900 Mann: Bataillon von Oberstleutnant Johannes Landolt (1779-1859) von Zürich, Bataillon Hausherr von Zürich, Bataillon von Oberst Eugène de Courten von Wallis, Bataillon Näff von Appenzell und schliesslich das Glarner Bataillon von Oberstleutnant Thomas Legler (1782-1835) von Glarus und Schaffhausen.

 

Scharfschützen Kompanie Hasler und Pfenninger von Zürich sowie Artillerie unter Oberst Jost Göldlin von Tiefenau (1781-1850) bestehend aus den drei Kompanien Preiswerk von Basel, Füssli von Zürich und Häuselmann aus dem Aargau.

 

Das Glarner Bataillon bestehend aus 5 Kompanien mit insgesamt rund 200 Mann wurde wie folgt geführt (Wissensstand 2024): Bataillonskommandant Oberstleutnant Thomas Legler (1782-1835), Kommandant der 2. Kompanie, Hauptmann Kaspar Schindler (1790-1883), Kommandant der 3. Kompanie Hauptmann Johann Jakob Blumer (1788-1820) und Kommandant der 5. Kompanie Hauptmann Johannes Blesi (1788-46). Weitere bekannte Glarner Offiziere waren im Bataillonsstab: Bataillons-Adjutant Konrad Schindler (1788-1853), Aide Major Josef Maria Laurentius Freuler (1784-1830), Johann Chrysostomus Antoinius Tschudi (1789-1842) im kleinen Stab, Niklaus Tschudi (1778-1837) 2. Unterchirurg, Kaspar Leuzinger (1791-1851) Stabsfourier, Jakob Heer (1793-1834) Bataillonsarzt, Josua Blumer (1793-1876) Tambour-Major im kleinen Stab und Kaspar Brunner (1790-1856) im kleinen Stab. In der 1. Kompanie: Fourier Kaspar Becker (1789-1869 / Ennenda 35). In der 2. Kompanie: Fourier Bartholome Streiff (1789-1837), Oberleutnant Walter Freitag (1789-1839) und 2. Leutnant Cosmus Blumer (1792-1861). In der 3. Kompanie: Oberleutnant Jakob Elmer (1790-1819), Unterleutnant Johann Jakob Leuzinger (1790-1861) und 2. Unterleutnant Christoph Streiff (1792-1833). In der 4. Kompanie: Oberleutnant Joachim Schindler (1789-1865), 1. Unterleutnant Jakob Streiff (1789-1849), 2. Unterleutnant Johann Kaspar Tschudi (1776-1835) und Fourier Johann Heinrich Luchsinger (1790-1835). In der 5. Kompanie: Oberleutnant Samuel Zopfi (1790-1833). Weitere nicht erkennbar zugeteilte Offiziere im Glarner Bataillon waren 1. Unterleutnant Kaspar Becker (1789-1869 / Ennenda 29) und 2. Leutnant Johannes Streiff (1793-1863).

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Thomas Legler (1782-1835)

Kommandant des Glarner Battailions

Die Festung Huningue 1797

Belagerung und Eroberung der Festung Huninque 1815

Die Wildheuer - Ein Fuß auf der Grenze zwischen Leben und Tod

(Quelle: Bob Elmer / Wikipedia)

 

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Die Tätigkeit des Wildheuers musste zu den mühsamsten Berufen gehören, die der Mensch kennt. In Schillers Wilhelm Tell-Drama fleht die mittellose Mutter Armgart den Tyrannen Gessler an, ihren Mann aus dem Gefängnis zu entlassen.  "Wer ist dieser Mann?" fragt Gessler.  "Ein armer Wildheuer vom Rigiberg", antwortet Armgart.  "Er mäht Heu auf den steilen und zerklüfteten Bergabsätzen, auf die nicht einmal das Vieh klettern kann."

Wildheuen ist eine in den ganzen Alpen gebräuchliche Form, Heu an hochgelegenen Steilwiesen zu gewinnen, welche mit Tieren schwierig oder gar nicht erreichbar sind, bis hinauf im Raum der Almen/Alpen. Diese Form der Heuernte ist gefährlich; es kommt immer wieder zu tödlichen Unfällen. Die Wildheuwiesen sind in der Schweiz meistens gemeinschaftlich und die entsprechenden Regeln werden von der Genossenschaft festgelegt. Zum Beispiel ist das Wildheuen nur ab einem festgelegten Zeitpunkt gestattet, zudem durfte zum Beispiel jede Familie nur zwei Familienmitglieder heuen lassen, damit der Ertrag gerecht verteilt wurde.Nach dem Mähen wird das Gras zum Trocknen ausgelegt und schliesslich werden die Heuballen mit einem Transportnetz gebündelt. Diese Bündel werden auch als «Burdi» bezeichnet. Zum Abtransport wird oft ein Heuseil benützt, eine temporäre Seilbahn, an dem ein 50 bis 60 Kilogramm schweres Heubündel ins Tal gleitet.

 

Das Wildheuen ist ein wichtiger Beitrag zum Lawinenschutz. An nicht gemähten Hanglagen werden die Grashalme im Herbst durch Regen und ersten Schnee in Fallrichtung geordnet zu Boden gedrückt und definieren so eine Gleitebene.

Es wurden auch Vorräte mitgenommen, ebenso wie die Möglichkeit einer Ziege für Milch und als treuer Begleiter. Zu den Berufsrisiken der Wildheuer gehören neben dem Sturz aus schwindelerregenden Höhen auch Steinschlag, geschwollene Bäche und die Möglichkeit von plötzlichen Schneestürmen.

 

Das Bergheu dient den Tieren im Tal als Winterfutter.  Kühe, die die aromatischen Berggräser und Kräuter füttern, sollen eine reichere und geschmackvollere Milch für Butter und Käse produzieren als Milch, die von Kühen stammt, die mit Heu aus dem Tal gefüttert werden.  Die Wildheuer hatten in der Regel nur August und September Zeit, um das Heu zu mähen.  Während des Rest des Jahres gingen die Männer Arbeiten nach wie Feldarbeiter, Gämsenjäger, Weber oder Förster.  

 

Unter den Vorfahren der Neu-Glarner gab es eine Reihe von Wildheuern, darunter Fridolin Oertli (1769-1850) und der ursprüngliche Kolonist Jost Becker (1790-1871) von Ennetbühls, Fridolin Stuessi-Hoesli (1760-1834) und Fridolin Stuessi-Heer (1769-1837) von Riedern und Thomas Zimmermann (1697-1749) von Schwändi.   Zimmermann starb im August 1749 beim Schneiden von Wildheu infolge von Schwindel oder eines Schlaganfalls.  Daniel Durst, älterer Bruder von Richter Niklaus Durst, stürzte beim Schneiden von Wildheu im August 1799.  Er starb Stunden später an den Folgen seiner Verletzungen.

Die Wildheuer

General Barbanègre und Erzherzog Ferdinand nach der Kapitulation der Festung Huningue

Die Schwabengänger

(Quelle: Robert Elmer: Family History Notes Winter 2014)

 

Das Jahr 1799 brachte der Zentralschweiz, dem Wallis und dem Kanton Glarus unvorstellbares Leid. Der plötzliche Verlust von Hunderten von Männern und Vätern war nicht ohne Folgen, und es ist auffallend, dass die ersten sicheren Zeugnisse für die Glarner Schwabengänger aus den Jahren kurz nach 1800 stammen. Einige Familien waren so mittellos, dass Familienmitglieder nach Schwaben (Südwestdeutschland) gingen, um saisonale Bauernjobs zu finden. Diese damaligen Wanderarbeiter wurden als Schwabengänger bezeichnet.  Arbeiter verließen die Schweiz (insbesondere die Kantone Graubünden, St. Gallen und Glarus), Liechtenstein, Österreich (Tirol und Vorarlberg) und gingen nach Schwaben. Zu den Wanderarbeitern gehörten auch Frauen und Kinder. Die Kinder wurden als Schwabenkinder bezeichnet. In schwäbischen Städten wie Ravensburg, Wangen und Friedrichshafen angekommen, wurden die Arbeitssuchenden auf öffentlichen Märkten angeboten. Ihre Arbeitsbedingungen waren oft sehr schwierig.

 

In den Dokumenten des Kantons Glarus wurden viele Personen - meist erwachsene Männer um 1814 - erfasst, die zu den Schwabengängern gehörten. Und mindestens sechs Stauffacher-Männer wurden als Schwabengänger aufgeführt. Diese waren Heinrich (Matt #143), Rudolf (Matt #122), Niklaus (Matt #92), Johann Peter (Matt #94), Jacob (Matt #98) und Jacob (Matt #117). Der letztgenannte Jacob Stauffacher war ein Wanderarbeiter, der mit seiner Frau Anna Maria, geb. Almendinger, nach Schwaben reiste. Niklaus Stauffacher (Matt #92) ist der Vorfahre vieler Auswanderer aus New Glarus, darunter die Nachkommen von Oswald Babler und John Stauffacher-Norder. Nachkommen von Jacob Stauffacher (Matt #98) sind die Familien Dietrich und Margaretha Marty von Neu-Glarus und Hilarius sowie Agatha Stauffacher von Monroe.

 

Johannes und Elsbeth (Schneider) Zentner, ein Mann und eine Frau aus Elm, waren beide Schwabengänger. Mathias Schneider, ebenfalls von Elm und Vorfahre des verstorbenen Fred Schneider von New Glarus, war ebenfalls ein 22-jähriger Wanderarbeiter. Eine der traurigsten Geschichten war die von Adam Luchsinger von Engi, der als 9-jähriger Junge, der weit weg von zu Hause zur Arbeit geschickt wurde, um seinen Eltern und 5 jüngeren Geschwistern zu helfen. Dieser Adam Luchsinger ist ein Vorfahre von Al Hefty aus Neu-Glarus.

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Die Schwabengänger

Linth Kolonie

Von der Armenschule für Knaben bis zur Linthschule

 

Die heutige Linthschule wurde 1816 vom Evangelischen Hilfswerk des Kantons Glarus gegründet.

 

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es im Kanton Glarus eine große Hungersnot, vor allem im Grosstal, im Senftal und auf dem Kerenzerberg. Die Kriege, die Stationierung der Soldaten, die Versorgung der französischen, habsburgischen und russischen Truppen raubten den armen Bauern die letzten Vorräte. Darüber hinaus war die Haupttätigkeit der Bevölkerung, das Handspinnen, durch die Entstehung der englischen Spinnmaschine nicht mehr gefragt. Mehr als tausend Kinder aus dem Glarner Hinterland wurden aus ihren Familien herausgeholt und irgendwo in der Schweiz untergebracht, weil sie sie nicht mehr ernährt werden konnten.

 

Einer von denen, die die Notwendigkeit sahen und etwas dagegen tun wollten, war Pfarrer Schuler aus Obstalden. Er beschrieb der Schweizerischen Wohltätigkeitsorganisation die schreckliche Not der Bewohner von Glarus und forderte die reichen Bürger auf, einen Hilfsfonds zu gründen. Obgleich im September 1813 die Gründung beschlossen wurde, wusste man nicht, mit welchen Mitteln man den Ausnahmezustand bewältigen sollte.

 

Der rettende Gedanke kam, als Hans Konrad Escher von der Linth und seine Experten den Linthkanal bauten. Der Hilfsfonds kaufte Land entlang der neuen, korrigierten Linth, für die nun am Kanal gegraben wurde, und ließ in den Jahren 1816 und 1817 von 300 Armen aus den am stärksten betroffenen Gemeinden des Kantons das Land fruchtbar machen. Innerhalb kurzer Zeit wurde eine Summe von 120'000 Schweizer Franken gesammelt, darunter eine stattliche Summe von Kaiser Alexander I. von Russland. Der ursprüngliche Plan zur Gründung einer Arbeiterkolonie musste jedoch fallen gelassen werden, da entweder die notwendigen Mittel fehlten oder weil die Notwendigkeit dafür nicht so dringend war.

 

Um einige der idealistischen Pläne zu retten, wurde anstelle der ursprünglich geplanten Pioniersiedlung die Stiftung Armenschule für Knaben gegründet. Initiator war Landammann Niklaus Heer. Im Jahr 1819 wurde die Erziehungsanstalt für arme, vernachlässigte Jungen im Alter zwischen 11 und 16 Jahren eröffnet.

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Als die Evangelische Hilfsvereinigung des Kantons Glarus (EHG) sich mit dem Projekt beschäftigte, war sie auf Philipp Emanuel von Fellenberg (1771-1844) gestoßen. Seit 1799 leitete er in Hofwil im Kanton Bern eine landwirtschaftliche Hilfsschule und bot an, in seiner Institution einen Lehrer auszubilden, der dann die Leitung der Hilfsschule an der Linth übernehmen konnte. In der Person von Melchior Lütschg (1792-1872) aus Mollis meldete sich ein junger Mann freiwillig für diese Aufgabe, der sich später als Glücksfall erwies. Die Schule wurde im Frühjahr 1819 eröffnet. Zuerst wurden 5 Jungen aufgenommen, aber bald stieg die Zahl auf 26. Die Bildungseinrichtung sollte so weit wie möglich ein getreues Abbild der natürlichen Familie sein. Die Kinder sollten "des unvermeidlichen Untergangs und der Macht des schlechten elterlichen Beispiels beraubt werden und hier eine neue Familie finden, die sie zu fähigen, rechtschaffenen Mitgliedern der Gesellschaft macht und als wahre Christen aufwächst".

Der erste Heimleiter, Lehrer und Ökonom Melchior Lütschg wurde von Pestalozzis Ideen einer Wohltätigkeitserziehung beeinflusst. Aus den Berichten lässt sich schließen, dass er nach diesen Idealen gelebt haben soll und ein ausgezeichneter Erzieher gewesen sein soll.

 

Wie war das Leben in dieser Einrichtung? Die Jungs standen im Sommer um 5 Uhr und im Winter um 6 Uhr auf. Neben der Schule waren sie an allen Feldarbeiten beteiligt und mussten alles lernen, was in einem bäuerlichen Leben anfällt. Außerdem mussten die Jungen - vor allem im Winter und bei schlechtem Wetter - ihre Arbeit im Haushalt und ihre sonstigen Aufgaben erledigen. Jeder hat gelernt zu stricken und zu nähen. Strohmatten und Weidenkörbe wurden hergestellt und 1823 wurde eine Weberei errichtet, in der die Kinder bereits einen Lohn erhielten.

 

In der Schule wurden die Kinder in den folgenden Fächern unterrichtet: Arithmetik, Schreiben, Lesen, Schweizer Geschichte, Geographie, Deutschunterricht, ein wenig Naturwissenschaften, Gesang und Religionsunterricht. Obwohl der Schulunterricht auf die Wintermonate beschränkt war, waren die Jugendlichen beim Verlassen der Schule weitaus gebildeter als andere Schüler im Kanton. Die obligatorische Pflichtschule wurde 1835 eingeführt. Das öffentliche Schuljahr endete zu diesem Zeitpunkt, als die Kinder 12 Jahre alt waren. Die Knaben der Linth-Kolonie wurden jedoch bis zum Alter von 17 Jahren unterrichtet.

 

Bald stellte sich heraus, dass das zu große Ackerland nicht mehr zu bewirtschaften war. Der Erlös ging zurück und der Direktor allein war nicht mehr in der Lage, sich um alles zu kümmern und zusätzlich 30 vernachlässigte Jungen auszubilden.

Linth Kolonie - Litho Rudolf Leuzinger .

Die EHG versuchte vergeblich, den Grundbesitz zu reduzieren, deshalb schlug der Landrat vor, in Bilten eine zweite Institution zu gründen. Im Jahre 1850 wurde diese eröffnet.

 

1861 wurde mit finanzieller Unterstützung des Kantons ein sicherer Badeplatz an der Linth gebaut. Man glaubte, dass die Kinder schwimmen lernen sollten.

 

Interessant ist, dass bereits 1863 die Integration von Mädchen diskutiert wurde. Danach dauerte es noch 130 Jahre, bis die ersten Mädchen in die Schule kamen. Eine Ausnahme bildete die Tochter des Direktorenpaares Bäbler.

 

Im Herbst 1874 brannte ein Feuer das Haus und den Stall bis auf die Grundmauern nieder, zusammen mit den Nahrungsmitteln. Ein Jahr später wurde der Neubau mit 2 Stockwerken errichtet.

 

1984 wurde das neue Internat für 2,9 Millionen Schweizer Franken gebaut. Es wurde vom Bundesamt für Sozialversicherungen, dem Eidgenössischen Justizministerium, dem Kanton Glarus finanziert und die restlichen Kosten wurden vom EHG getragen. 1996 wurde der letzte Bauabschnitt, ein großzügiger Schulkomplex, eingeweiht.

Heute ist die Linthschule eine vom Kanton Glarus anerkannte Sonderschule für Kinder und Jugendliche mit Lern- und Verhaltensschwierigkeiten. Sie beherbergt 18 Schüler im Internat und 18 Plätze in den Tagesgruppen. Die Schule wird vom Verein Glarner Gemeinnützige gefördert.

 

Die Schule beherbergt Knaben und Mädchen im Schulalter, die für einen bestimmten Zeitraum eine stationäre Ausbildung und Betreuung sowie eine individuelle Bildungsunterstützung benötigen. Die Kinder können sowohl aus dem Kanton Glarus als auch aus anderen Kantonen kommen. Das Eintrittsalter der Kinder liegt in der Regel zwischen 7 und 12 Jahren.

Leiter der Linth-Kolonie von 1819 - 2017

1819 - 1857    Melchior Lütschg (1792-1872)

1857 - 1867    Peter Tschudi (1824-1897)

1867 - 1869    Johann Salmen (1831-1879)

1869 - 1874    Abraham Friedrich (Fridolin) Zwicki (1841-1902)

1874 - 1899    Heinrich Aebli (1846-1919)

1899 - 1921    Eduard Widmer

1921 - 1954    Johann Christoph (1889-1962) and Anna Bäbler-Elmer (1891-1978)

1954 - 1955    Heinrich Hermann (1921-2003) and Waldburga (Burgett) Trümpy-Weber (1926-)

1955 - 1956    Johann Christoph (1889-1962) and Anna Bäbler-Elmer (1891-1978)

1956 - 1967    Georg (1926-2016) and Elsa Kundert-Hefti (1926-2004)

1967 - 1968    Georg Melchior (1942-) and Claudine Hausammann-Kundert (1945-)

1968 - 1974    Hansueli (1933-) and Vreni Bäbler-Stuber (1936-)

1974 - 1995    Heinrich (1943-2002) and Sabine Bäbler-Zentner (1947-)

1995 - 1999    Otto Jossi-Frehner

2000 - 2011    René Realini (1948-)

2011 -             Urs Liljequist (1954-)

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Die Linthkolonie

Johann Jakob Kubly-Müller - Autor der Glarner Genealogie Werke

(Quelle: F. Schindler, in: Jahrbuch des Historischen Vereins des Kantons Glarus, 47 (1934) III. ff.)

 

Johann Jakob Kubly-Müller wurde am 6. Juli 1850 geboren und starb am 23. August 1933. Als Kind verlor er schon vor dem Brand von Glarus bei einem Unfall einen Teil seines Sehvermögens. Trotz des Unfalls durchlief er ohne Probleme die Sekundarschule. In jungen Jahren wurde er Assistent des Standesamtes, wo er seinen späteren Schwiegervater, den Gerichtsschreiber Georg Cham (1819-1886), im Gerichtssaal traf. Der alte Apotheker Stäger-Lüscher wurde auf ihn aufmerksam und brachte ihn als kaufmännischen Lehrling in seinen Kohlebetrieb. Obwohl Johann Jakob Kubly dort schnelle Fortschritte machte, war er nicht wirklich in die Geschäftstätigkeit eingebunden. Ab 1893 wurde Kubly in verschiedene Gremien und Behörden wie Gemeinderat, Landrat und Strafgerichtsrichter gewählt. Er zeichnete sich durch Intelligenz und gewissenhafte Aufgabenerfüllung aus. Die Leute waren froh, als er die Position des Polizeichefs übernahm. Die Verwaltung der Abstimmungsunterlagen und damit die Prüfung des steuerpflichtigen Nachlassverzeichnisses wurde ebenfalls an Johann Jakob Kubly übergeben. In dieser Funktion entdeckte er seine Leidenschaft für die Genealogie, der er die meiste Zeit bis zum Ende seines Lebens widmete. Er erstellte und registrierte die Einträge nach einem einheitlichen Muster- und Referenzsystem, ähnlich einer Datenbank mit einer sehr kleinen und feinen Handschrift. Es wurde deutlich, dass Kubly seine Aufzeichnungen mit höchster Sorgfalt geschrieben hat und dass sein Werk sein großes Engagement für die Genealogie der Glarner Familien widerspiegelt. 

 

Das Werk von Johann Jakob Kubly-Müller (der zweite Familienname Müller gehört seiner zweiten Frau Anna Müller (1862-1955)) entstand in 30 Jahren Forschungstätigkeit. Es enthält nach Kirchengemeinden gruppierte Personendaten mit Informationen über Ehepartner und Kinder sowie mit Informationen über Berufe, Funktionen und verschiedene andere interessante Fakten wie Auswanderungsdaten, Todesursachen etc. Das Werk umfasst 28 große und 8 mittlere Bände. Der Kanton Glarus erwarb das Werk Kublys 1927 durch einen Beschluss des Landrats.

 

Einträge aus Kirchenbüchern meistens zurück bis etwa 1600 und für einige Familien teils aus weiteren Quellen bis zurück ins 14. Jahrhundert. Die meisten Einträge stammen aus der Hand von Johann Jakob Kubly-Müller, der am Genealogienwerk ab 1893 bis ca. 1928 arbeitete. Danach wurden Einträge seitens Landesarchiv ergänzt, handschriftlich in den Bänden oder bis ca. 2004 in einer internen Datenbank.

Aufschlussreich zu dieser Tätigkeit sind die Schilderungen von Kubly-Müller selber, im ersten Band der ersten Version zu Glarus (LAGL GE 26) als Erfahrungsbericht aus dem Jahr 1906:

 

"Die Genealogien-Werke des Kt. Glarus sind die Frucht einer ungeheuren, mühseligen Arbeit, die der Unterzeichnete im Jahr 1893 begonnen hat. Den Anlass zu dieser Arbeit gab der Tod des Fabrikanten Rudolf Heer im Jahre 1893 […], der bei seinem Absterben grossartige Vergabungen zu Gunsten von Verwandten und Privaten errichtet hatte. Damals bekleidete der Unterzeichnete die Stelle eines Gelübsbeamten (unbesoldetes Ehrenamt) und fiel ihm die Aufgabe zu, die Verwandtschaftsgrade des Testataren mit den vielen Bedachten zu eruieren. Diese Aufgabe wurde insofern erschwert, als die Bürger-Register von Glarus in einem sehr mangelhaften Zustande waren und auch die von Pfarrer Willhelm Freuler erstellten Register sehr lückenhaft und als vielfach unrichtig sich erwiesen. Leider war auch das sogenannte Tschudibuch von Camerarius Joh. Jakob Tschudi von Glarus, errichtet in den Jahren 1770-1772, und von ihm bis 1784 fortgeführt, nie mehr ergänzt worden, obgleich alle Kirchenbücher von Glarus vorhanden waren. Diese Arbeit erwies sich als eine höchst nötige, es war merkwürdig genug, dass solche nicht schon lange fühlbar wurde und Erledigung fand. Diese Verhältnisse veranlassten den Unterzeichneten im Schosse des Gemeinderathes den Antrag zu stellen, die Sache zu Handen der Gemeinde in Angriff zu nehmen und durch sachverständige Leute das Tschudibuch ergänzen und die übrigen Register rectifizieren zu lassen. Jetzt sei diese Arbeit noch leichter zu ermöglichen, je länger man damit zuwarte, desto schwieriger werde die Arbeit gemacht, da persönliche Erhebungen bei alten, noch lebenden Leuten unumgänglich nötig seien. Nach dem aber von anderen auf die grossen Kosten, die man auf mindestens 20 Tausend Franken für Glarus-Riedern allein bezifferte, hingewiesen wurde und ohnedem bezweifelt wurde, ob es überhaupt möglich sei, Leute zu finden die Gewähr für eine derartige seriöse Arbeit bieten könnte, fand mein Antrag keine Gnade und blieb die Sache liegen. Es wäre wohl auch so geblieben wenn nicht Schreiber dieser Zeilen als damaliger Polizeivorsteher und Gelübsbeamten die Sache selbst aus eigner Initiative und Erkanntnis der hohen Notwendigkeit an handen genommen hätte. Binnen wenigen Jahren war ihm die Ergänzung des Tschudibuches gelungen, auch die fehlerhaften Freuler'schen Bürger-Register beim Zivilstandsamt Glarus-Riedern sind durch ihn vollständig durchgangen, rectifiziert und ergänzt worden. Es war dies allein eine Arbeit von 2-3 Jahren, welche die Gemeinde Glarus nicht einen Rappen Auslage kostete. Für meine unentgeltliche Arbeit hat man mich nicht einmal ein Wort des Dankes gewusst, von schnödem Undank - den ich nachher erfahren und welcher mich zum Verlassen der engen Heimat veranlasste - nicht zu reden. Die gleiche Erfahrung die Cameralius Tschudi mit seinem Buche vor c. 130 Jahren machte, habe auch ich neuerdings durchgemacht. Undank ist der Welt Lohn. […]"

 

Dass obigem ernüchternd zu lesenden Erfahrungsbericht von 1906 noch volle zwei Jahrzehnte weitere Jahre Sammlungs- und Forschungstätigkeit folgten, in denen er nach der ersten Version zu Glarus das eigentliche Genealogien-Werk über das ganze Kantonsgebiet zusammenstellte, zeigt ein hohes Mass an Engagement.

 

Johann Jakob Kubly-Müller erstellte die Genealogien-Werke ab 1893 und widmete diesen Arbeiten mehrere Jahrzehnte. Seine letzten Nachträge stammen von ca. 1928. Die Einträge sind stets nach identischem Muster notiert, mit sorgfältiger, kleinformatiger Handschrift, und inkl. Verweissystem wie in einer Datenbank. Über viele Jahrzehnte wurden vom Landesarchiv neuere Personeneinträge handschriftlich in den grossformatigen Bänden ergänzt und, wo der Platz zu knapp war, neue Bände angelegt. Dann wurden neu dazukommende Personendaten in einer Datenbank notiert, wobei deren Inhalte noch einer Personenschutzfrist unterstehen und nicht zur Benutzung verfügbar sind. Das Genealogien-Werk erlaubt Geschichtsforschenden die genaue Identifikation genannter Personen und Interessierten eine Rekonstruktion Ihrer Stammeslinie meist bis etwa 1600.

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Johann Jakob Kubly-Müller
Schiffmeister

Was ist ein Schiffmeister ?

Der von der Schifffahrt bevorzugte Linienverlauf war die sogenannte Kleine oder Alte Linth, einer der zahlreichen Flussarme. Im Gegensatz zum Transport auf dem Zürichsee und dem Walensee, wo die Schiffe mit Segeln und Rudern angetrieben werden konnten, mussten die Schiffe auf der Linth-Strecke gezogen werden. Die schweren Kähne wurden fortbewegt, indem Männer und Pferde auf dem Uferweg schritten und die Lastschiffe an langen Seilen gegen die Strömung flussaufwärts zogen. Immer wieder regulierten Zürich, Schwyz und Glarus den Handel auf der Linth. Eine Verordnung von 1603 zeigt, dass Lachen Tag und Nacht 36 Pferde zur Verfügung hatte, um die Schiffe zu ziehen. Die Reise von Zürich nach Walenstadt dauerte eineinhalb bis drei Tage. Wichtige Infrastrukturen waren so genannte Susten und Liegeplätze, wie die alte Sust  in Niederurnen, die spätestens 1532 durch die Sust an der Ziegbrücke ersetzt wurde, und das "Süstli" auf dem Weg von Filzbach nach Biäsche, das vor dem Bau des Escherkanals 1807 am Walensee lag. Alle Fuhrleute und Bootsführer waren verpflichtet, ihre Waren über diese Susten zu transportieren. 1749 wurde der Glarner Teil der Schifffahrt auf zwei reformierte und einen katholischen Schiffmeister aufgeteilt, da der Verkehr stark zugenommen hatte. Einen großen Anteil daran dürften die Glarner-Tuchproduktion gehabt haben, die auch die Überseemärkte belieferten.

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Feldarbeiter

Der Beruf des Feldarbeiters in Glarus im 18. und 19. Jahrhundert

 

Zahlreiche Bewohner des Kantons Glarus früher sogenannte Feldarbeiter. Feldarbeiter waren im 18. und 19. Jahrhundert für die manuelle Arbeit in der Landwirtschaft verantwortlich. Ihre Aufgaben umfassten:

 

  • Aussaat und Ernte: Feldarbeiter säten Getreide, pflanzten Gemüse und Obst und ernteten die Feldfrüchte. Sie bedienten sich dabei einfacher Werkzeuge wie Sensen, Pflüge und Hacken.

  • Bodenbearbeitung: Sie pflegten den Boden, indem sie ihn düngten, umpflügten und von Unkraut befreiten.

  • Tierhaltung: In vielen Fällen kümmerten sich Feldarbeiter auch um die Tiere auf dem Hof, fütterten sie, misteten die Ställe und halfen bei der Geburt von Jungtieren.

  • Wartung von Gebäuden und Geräten: Sie halfen bei der Instandhaltung von Scheunen, Ställen und anderen landwirtschaftlichen Gebäuden und Geräten.

 

 

Arbeitsbedingungen

 

Die Arbeit der Feldarbeiter war hart und körperlich anstrengend. Sie arbeiteten lange Tage, oft von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Die Bezahlung war niedrig und die Lebensbedingungen waren einfach. Feldarbeiter wohnten häufig in kleinen, einfachen Hütten und hatten wenig Zugang zu Bildung und anderen sozialen Leistungen.

 

Soziale Stellung

 

Die soziale Stellung der Feldarbeiter war innerhalb der Gemeinschaft niedrig. Sie wurden oft als ungebildet und arm angesehen. Ihre Arbeit wurde als notwendig, aber nicht besonders wertvoll angesehen.

 

Entwicklung im 19. Jahrhundert

 

Im Laufe des 19. Jahrhunderts begannen sich die Lebensbedingungen der Feldarbeiter allmählich zu verbessern. Die Industrialisierung führte zu einem Anstieg der Löhne und der Lebensstandard stieg.

 

Abgrenzung zum Bauern und Landwirt

 

Im Unterschied zum Feldarbeiter war der Bauer ein selbständiger Landwirt mit eigenem Hof, mittlerem Einkommen und einer etwas höheren sozialen Stellung.

Feldarbeiter

Der Beruf des Feldarbeiters in Glarus im 18. und 19. Jahrhundert

 

Zahlreiche Bewohner des Kantons Glarus früher sogenannte Feldarbeiter. Feldarbeiter waren im 18. und 19. Jahrhundert für die manuelle Arbeit in der Landwirtschaft verantwortlich. Ihre Aufgaben umfassten:

 

  • Aussaat und Ernte: Feldarbeiter säten Getreide, pflanzten Gemüse und Obst und ernteten die Feldfrüchte. Sie bedienten sich dabei einfacher Werkzeuge wie Sensen, Pflüge und Hacken.

  • Bodenbearbeitung: Sie pflegten den Boden, indem sie ihn düngten, umpflügten und von Unkraut befreiten.

  • Tierhaltung: In vielen Fällen kümmerten sich Feldarbeiter auch um die Tiere auf dem Hof, fütterten sie, misteten die Ställe und halfen bei der Geburt von Jungtieren.

  • Wartung von Gebäuden und Geräten: Sie halfen bei der Instandhaltung von Scheunen, Ställen und anderen landwirtschaftlichen Gebäuden und Geräten.

 

 

Arbeitsbedingungen

 

Die Arbeit der Feldarbeiter war hart und körperlich anstrengend. Sie arbeiteten lange Tage, oft von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Die Bezahlung war niedrig und die Lebensbedingungen waren einfach. Feldarbeiter wohnten häufig in kleinen, einfachen Hütten und hatten wenig Zugang zu Bildung und anderen sozialen Leistungen.

 

Soziale Stellung

 

Die soziale Stellung der Feldarbeiter war innerhalb der Gemeinschaft niedrig. Sie wurden oft als ungebildet und arm angesehen. Ihre Arbeit wurde als notwendig, aber nicht besonders wertvoll angesehen.

 

Entwicklung im 19. Jahrhundert

 

Im Laufe des 19. Jahrhunderts begannen sich die Lebensbedingungen der Feldarbeiter allmählich zu verbessern. Die Industrialisierung führte zu einem Anstieg der Löhne und der Lebensstandard stieg.

 

Abgrenzung zum Bauern und Landwirt

 

Im Unterschied zum Feldarbeiter war der Bauer ein selbständiger Landwirt mit eigenem Hof, mittlerem Einkommen und einer etwas höheren sozialen Stellung.

Wahl des Hochzeitsortes

Die Wahl der Kirchgemeinde für die Hochzeit

 

In vielen Gesellschaften, einschließlich historischer Gemeinschaften im Kanton Glarus, war es üblich, dass Hochzeiten in der Kirchgemeinde des Ehemannes stattfanden. Dies spiegelte oft patriarchalische Strukturen wider, in denen der Ehemann als das Hauptmitglied der Familie angesehen wurde und die Frau in seine Gemeinschaft eintrat. Daher war es typisch, dass die Braut in die Kirchgemeinde des Bräutigams eintrat und dort geheiratet wurde. Familienbande und Traditionen spielten eine wichtige Rolle bei der Wahl der Kirchgemeinde. Oft heirateten Paare daher in der Kirche, in der ihre Eltern oder Großeltern geheiratet hatten, um Traditionen fortzusetzen und familiäre Bindungen zu stärken.

 

Dieses Muster wurde durch verschiedene Faktoren beeinflusst, darunter traditionelle Geschlechterrollen, die soziale und wirtschaftliche Dominanz des Ehemannes sowie rechtliche und religiöse Normen. Frauen wurden oft erwartet, sich in die Gemeinschaft ihres Ehemannes zu integrieren und sich seinem Leben anzupassen, einschließlich der religiösen Praktiken.

 

Dennoch gab es sicherlich Ausnahmen von diesem Muster, abhängig von individuellen Umständen, familiären Beziehungen und anderen Faktoren. Die Wahl der Kirchgemeinde wurde auch durch die geografische Nähe beeinflusst. Menschen tendierten dazu, in Kirchen zu heiraten, die sich in der Nähe ihrer Wohnorte befanden, was Reiseaufwand und -kosten reduzierte, obwohl dies vor dem 21. Jahrhundert weniger verbreitet war.

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