Genealogie
"Man muss wissen, woher man kommt, wenn man wissen will, wer man ist. Wir sind auch unser Ursprung. Die Wünsche, die Lebensbilder, die Lebenserwartung der Menschen, die vor uns gelebt haben, werden in unserer Gegenwart aufgenommen. Sie zu verfolgen, bedeutet, mehr über sich selbst zu erfahren."
Glarus Family
Tree Statistik
Über das Glarner Stammbaumprojekt (die Methodologie der Forschungsarbeit)
Seit vielen Jahren betreibe ich die Familienforschung über die Glarner Familien als mein Hobby. Vor etwa fünf Jahren habe ich ein ehrgeiziges Projekt gestartet, das die familiären Verbindungen zwischen den rund 200 ursprünglichen Familien aus Glarus aufzeigen soll. Ausgangspunkt meiner Familienforschung ist immer das hervorragende genealogische Werk von Johann Jakob Kubly-Müller. In mehr als 30 Jahren Arbeit (1893-1923) hat Kubly-Müller dieses einzigartige Nachschlagewerk geschaffen. Es umfasst insgesamt 36 große und kleine Bände sowie das Register für die ältere Glarner Genealogie und ein alphabetisches Verzeichnis. Kubly Müllers monumentales Werk, das auf dem gesamten Bestand der Pfarrbücher des Kantons Glarus aufbaut und durch historische Verzeichnisse, Dokumente und Materialien aus öffentlichen und privaten Archiven ergänzt wird, listet alle Glarner Familien vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart in ihrer Abfolge auf und verbindet sie in einer sauberen und lesbaren Schrift.
Nach seinem Tod von Johann Jakob Kubly-Müller und dem Verkauf des Werks an den Kanton scheinen die jeweiligen Landesarchivare bzw. Biblothekare bzw. deren Mitarbeiter die Geburten, Todesfälle und Heiraten aufgrund der amtlichen Mitteilungen nachgeführt zu haben. Meine Recherchen haben ergeben, dass bis 2010 mindestens die Todesfälle nachgeführt wurden. Auch anhand der verschiedenen Handschriften kann man die Personen, welche die Nachträge gemacht haben, mindestens aufgrund dieses Merkmals erkennen:
1893 – 1923 Johann Jakob Kubly-Müller
1923 – 1932 Hans Schiesser (Landesarchivar, Landesbibliothekar und Verhörrichter)
1932 – 1965 Dr. phil. Jakob Winteler (Landesarchivar)
1965 – 2005 Josef Müller (Sekretär des Landesbibliothek, Landesbibliothekar)
1987 – 2017 Erika Kamm-Weber (Genealogie, nur noch teilweise Nachführung und Führen einer externen Datenbank)
2017 - Lara Caetano (Genealogie, keine Nachführung im Genealogienwerk mehr)
Wenn immer möglich, habe ich die Kubly-Müller-Referenz in den Glarner Stammbaum aufgenommen. Darüber hinaus nutze ich auch Informationen, die ich auf relevanten Websites finde (z.B. Ancestry.com, Finde A Grave etc.). Da solche Informationen mit Vorbehalt übernommen werden müssen, versuche ich nach Möglichkeit, die aus dem Internet gesammelten Informationen zu überprüfen.
In der Schweiz verwende ich für meine Forschungsaufgaben vor allem das Werk von Kubly-Müller und die entsprechenden Kirchenbuchaufzeichnungen. Um den Glarus Family Tree aktuell zu halten, habe ich damit begonnen, die aktuellen Todesanzeigen auf www.todesanzeigenportal.ch sowie die im Amtsblatt des Kantons Glarus bis 2017 veröffentlichten Todesanzeigen auszuwerten. Die Forschungsarbeiten werden laufend fortgesetzt und es ist das Ziel, die Lücke, welche sich aufgrund ungefähr 2010 eingestellten offiziellen Nachführungsarbeiten im Werk von Kubly-Müller ergeben haben, zu schliessen. Zur Zeit ist der aktuelle Zeitraum zurück bis 2010 durch meine eigene Forschungsarbeit abgedeckt.
Ich veröffentliche meine Ergebnisse auf verschiedenen Websites, eine ist meine eigene Website auf Geneanet, eine andere auf Geneal-Tree, einer deutschen Website und die dritte ist die kostenpflichtige Webseite von Ancestry (Links siehe unten). Über diese Webseiten bekomme ich Zugang zu interessierten Genealogen, mit denen ich laufend weitere verfügbare Informationen austausche und so im Gegenzug zusätzliche Informationen erhalte, die mein Projekt unterstützen. Die Familiengeschichte besteht nicht nur darin, Geburts-, Ehe- und Sterbedaten zu sammeln. Die Familiengeschichte ist interessant und nur durch individuelle Geschichten und Fotos zugänglich. Deshalb habe ich, wann immer möglich, Fotos und historische Fakten in die Stammbäume aufgenommen. Die meisten dieser Dokumente erhalte ich von dem immer größer werdenden Kreis interessierter Hobby-Genealogen. Daher sind zusätzliche Informationen über fehlende Familienmitglieder immer sehr willkommen.
Der Glarner Stammbaum mit mehr als 350'000 Individuen zu finden auf:
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Geneanet (Kostenlos / Deutsch, Englisch und Französisch / lebende Personen sind ausgeblendet und können nur mit einem Zugangscode eingesehen werden) - Aktualisierung jeweils nach 5'000 neuen Personen
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Ancestry (kostenpflichtig / Deutsch und Englisch / lebende Personen sind ausgeblendet und können nur mit speziell erteiltem Zugang eingesehen werden) / Aktualisierung jeweils nach 5'000 neuen Personen
Mit einer freiwilligen Spende kann jeder Benutzer zur Finanzierung des Glarner Stammbaumprojektes beitragen. Diese Spenden werden verwendet, um die Kosten für Webspace, Webhosting und Domain zu begleichen. Der Webmaster dieser Website bedankt sich für Ihre Spende.
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Familienforschung in der Schweiz
Zivilstand: Zivilstandsdokumente (Geburt, Heirat, Scheidung, Tod) werden erst seit 1876 von den Schweizer Behörden erfasst. Zuvor wurde der Zivilstand von den römisch-katholischen und protestantischen Kirchen erfasst. Als erstes müssen Sie herausfinden, welcher Religion ein Auswanderer in der Schweiz angehörte. Die Aufzeichnungen wurden in einer katholischen oder protestantischen Kirche vor 1876 aufbewahrt. Es ist selten, dass Personen bei der Auswanderung die Religion wechseln, so dass man im Zweifelsfall davon ausgehen kann, dass die im Ausland praktizierte Religion die gleiche ist wie in der Schweiz.
Heimatort: Wo ist der Heimatort? Dies bezieht sich auf eine Stadt, Kleinstadt oder Gemeinde, in der zivile Dokumente aufbewahrt werden. Der Heimatort ist auch bekannt als der "Bürgerort". Dieser Herkunftsort wird vom Vater an das Kind und bei der Heirat an die Frau weitergegeben. Bis vor kurzem hatte eine Frau bei der Heirat den Heimatort von ihrem Mann erworben und ihren eigenen verloren. Diese wurde aber bei der letzten Gesetzesrevision geändert.
Dokumente über Änderungen des Zivilstands werden am Heimatort erfasst, unabhängig davon, wo das Ereignis tatsächlich stattgefunden hat. Dies gilt seit 1876, in einigen Fällen sogar seit Ende des 17. Jahrhunderts.
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Die Heimatorte registrieren nur die Dokumente, die an sie geschickt werden. In den vergangenen Jahrhunderten, in denen eine Person auswanderte, war es sehr selten, dass Änderungen des Zivilstandes in die Schweiz gemeldet wurden und somit konnten die Familienregister nicht auf dem neuesten Stand gehalten werden.
Die Datenschutzbestimmungen der Schweiz haben die Suche nach lebenden Verwandten erschwert. Die Zivilstandsverordnung verlangt eine kantonale Forschungsbewilligung, die einer vom Kanton festgelegten Gebühr unterliegt. Das Schweizer Datenschutzgesetz kann hier eingesehen werden: Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)
Familienforschung in Glarus
Daten von Personen, die vor 1918 geboren wurden oder seit 1988 gestorben sind, können ohne Genehmigung eingesehen werden. Für den Zugriff auf Daten von Personen, die jünger als 100 Jahre oder noch nicht 30 Jahre tot sind, ist eine Genehmigung des kantonalen Zivilstandsamtes erforderlich. Ein entsprechender Antrag ist vorab an marianna.weber@gl.ch mit der Begründung einer solchen Prüfung zu richten. Die Genehmigung wird in der Regel problemlos erteilt, wenn Sie über Ihre eigene Familie recherchieren wollen. Wenn Sie Unterstützung benötigen, klicken Sie hier.
Die Kubly-Müller-Bände mit allen Familieninformationen werden im Landesarchiv in Glarus archiviert.
Landesarchiv des Kantons Glarus
Gerichtshausstrasse 25
8750 Glarus
Bevor Sie dorthin gehen, müssen Sie um Erlaubnis fragen oder einen Schreibtisch reservieren:
Lara Caetano
Wappen und Genealogie
Phone: +41-55 646 63 11
lara.caetano@gl.ch or landesarchiv@gl.ch
Öffnungszeiten:
Mittwoch bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr, am Donnerstag bis 17.30 Uhr
Planen Sie genügend Zeit für Ihre Recherchen ein. Es kann 5 Minuten oder mehrere Stunden dauern. Ich habe eine Benutzungsanleitung für den Besuch im Landesarchiv vorbereitet: User Guide On How To Read The Kubly-Müller Records.
HIer können sie den offiziellen Flyer des Landesarchivs einsehen in Englisch):
User Guide prepared by the Landesarchiv in Glarus
Die Kirchenbücher von Glarus
Die Einführung von Kirchenbüchern in Glarus erfolgte relativ spät, also fast 100 Jahre nach dem Erscheinen der ältesten Kirchenbücher der Schweiz (in Pruntrut 1481). Zwar hatte der Trienter Rat von 1563 Beschlüsse über die Einführung von Kirchenbüchern gefasst, aber in den sehr ausgeprägten katholischen Gemeinden wie Näfels begannen sie erst 1655, während beispielsweise die protestantische Gemeinde Mollis ab 1570 als erste diese Register im Kanton einführte. Die Nutzung der Kirchenbücher muss klar sein, auf der Grundlage dessen, welche Kirchengemeinden zu welcher Zeit bestanden haben und wo ihre Bewohner vorher zur Kirche gegangen sind. Die Gemeinde Bilten gehörte bis 1607 zu Niederurnen, Netstal bis 1699 (evangelisch) bzw. 1708 (katholisch) zu Glarus, sowie Mitlödi vor 1725, während Luchsingen bis 1753 teils zu Betschwanden und teils zu Schwanden gehörte. Mühlehorn gehörte bis 1760 zu Obstalden und Ennenda vor 1774 zu Glarus. Oberurnen, das als letzte Kirche vor der Einführung der zivilen Register 1868 in die eigene Kirchengemeinde erhoben wurde, gehörte bis dahin zur Gemeinde Näfels.
Die Kirchenbücher vor 1876 lassen viele Wünsche offen, da die Kontrolle der Organe des Kirchenkommitees und der Synode wenig Wirkung zeigte. Manche Kirchenbücher sind auch im Deckel und Einband lose und zerrissen, vielfach fehlen hinten und vorne Blätter und sind durch Unaufmerksamkeit und Gleichgültigkeit verloren gegangen. Bemerkenswerterweise sind die Bücher des Sernftales fast am besten geführt. In diesen sind beispielsweise auch die an der Pest Gestorbenen in den Jahren 1611, 1625 und 1626 samt und sonders enthalten, während in allen übrigen Kirchenbüchern des Kantons gerade in der Aufzeichnung der Pesttoten sozusagen alles mangelt, nur in den Ehebüchern findet sich ab und zu eine entsprechende Eintragung. Zur Ehrenrettung der Pfarrherren muss man allerdings erwähnen, dass er damals während der Pestzeit sehr strub zugegangen sein muss. Zudem hatten die meisten Geistlichen die unrühmliche Gepflogenheit, Kinder, die unter dem 16. Altersjahr, d.h. vor der Konfirmation starben, überhaupt nicht in die Totenregister einzuschreiben. Einzelne Registerführer erwähnten nur am Jahresschluss, es seien so und so viel Personen gestorben, darunter so und so viele Kinder, die Namen der Kinder aber fehlten. Die Kindersterblichkeit war übrigens bei dem gewöhnlich reichen Kindersegen eine erschreckend grosse, wobei die Kinderblattern (Variolis) und die Dissenterie (Ruhr) einen grossen Einfluss hatten. Die grösste Kindersterblichkeit weist das Jahr 1801 auf, ein wahres Schreckensjahr für die Jugend des Kantons Glarus, in welchem an Blattern allein über 2000 Kinder wegstarben.
Den Pfarrherren früherer Zeiten gebührt also nicht immer ein ehrendes Zeugnis über die ihnen anvertraute Registerführung und vor allem lag der gegenseitige Austausch und die Meldung von Zivilstandsvorfällen an die Heimatgemeinden stark im Argen. Die Geistlichen beider Konfessionen waren keiner Kontrolle unterworfen und sie hätten auch keine Oberaufsicht geduldet. Sie besassen in dieser Hinsicht ein unbedingtes blindes Vertrauen, das durchaus nicht immer angebracht war. Das Zivilstands- und Ehegesetz aus dem Jahre 1876 hat dann aber eine gründliche Veränderung dieser Missstände gebracht.
Eine rühmliche Ausnahme aus dem 17. Jahrhundert bildet Pfarrer Johannes Marti von Glarusl, Pfarrer in Betschwanden von 1692-1702, der bei seinem Amtsantritt 1692 in der ganzen Pfarrgemeinde Betschwanden aus freiem Antrieb ein Verzeichnis der Bevölkerung aufnahm und jede Familie mit allen Mitgliedern mit Namen und Geburtsdatum in ein Büchlein mit schönem Ledereinband eintrug. Sein Nachfolger, Pfarrer Johann Heinrich Zwicki aus Mollis und Glarus war dafür das gerade Gegenteil, der in Betschwanden und später auch in Netstal eine grauenhafte Unordnung hinterliess, ganz abgesehen von Pfarrer Leonhardi aus Filisur, der während seiner ganzen Amtszeit von 1809 - 1829 im Pfarrbuch überhaupt nichts eintrug. Und wie dieser handelte auch Pfarrer Levin Feldmann in Schwanden, der auch von 1729-1735 nicht einschrieb.
Sehr bedauerlich ist ferner, dass durch den Brand des Pfarrhauses in Obstalden am 4. März 1834 die Bücher des Kerenzerberges, die nach glaubwürdigen Berichten sehr sorgfältig geführt wurden und in die ein Pfarrer sich noch selber als Pesttoter eingeschrieben haben soll, vernichtet worden sind. Der damalige Pfarrer, Jakob Menzi, habe, als er durch den Brand des Hauses aufgeschreckt worden sei, zuerst seine Hühner in Sicherheit gebracht und als dies vollzogen war, sei es nicht mehr möglich gewesen, die Pfarrbücher zu retten. Ein unersetzlicher Verlust, der sehr zu bedauern ist. Zwar hat die Gemeinde Kerenzen später notdürftig ein Bürgerregister auf eine kürzere Zeitspanne zurückgehend wieder zusammentragen lassen, aber auf die früheren Perioden konnte man nicht mehr zurückgreifen. Diese kirchlichen Aufzeichnungen sind leider für alle Zeiten zerstört. Auch Niederurnen hatte im 17. Jahrhundert durch einen Brand die Pfarrbücher verloren und daher sind die Überlieferungen aus jener Zeit deshalb auch lückenhaft, obwohl auch dort versucht wurde, wenigstens die Namen der männlichen Verstorbenen wieder zu sammeln, war zu einem Teil gelang. Glücklicherweise sind die protestantischen Bücher von Glarus beim Brand von Glarus erhalten geblieben. Pfarrer Johann Jakob Streiff hatte beim Brand die Geistesgegenwart besessen, zuallererst die Bücher aus dem schon brennenden Pfarrhaus in den Garten hinunter zu werfen, wo sie am folgenden Morgen, geschützt durch eine Mauerecke, total unversehrt gefunden und geborgen werden konnten. Leider verbrannte ein Grossteil der katholischen Pfarrbücher und gehen die Eintragungen nur bis 1722 zurück, während man über das Schicksal der früheren Bücher der Katholiken von Glarus, Netstal, Ennenda und Mitlödi nichts weiss. Außerdem wurde 1861 das älteste Kirchenbuch der Kirchengemeinde Elm verbrannt.
Eine für die Genealogie des Kantons Glarus auch noch wesentliche Quelle ist der Zürcher Glückshafenrodel. 1504 wurde in der Stadt Zürich ein grosses internationales Wettschiessen abgehalten. Mit diesem Wettschiessen war auch ein sog. "Glückshafen", eine Art Lotterie verbunden, bei welcher gegen eine geringe Einlage erhebliche Glückslose gewonnen werden konnten. Über diese Einlagen wurde ein genaues Verzeichnis geführt in welchem zwischen 500 - 600 Glarner Namen darin vorkommen. Dieses Verzeichnis ist um so wertvoller, da die Kirchenbücher im Kanton Glarus wie aufgezeigt nicht auf diese Zeit zurückreichen. Für eine Auflistung der darin vorkommenden Namen siehe Johann Jakob Kubly-Müller, Die Glarner am grossen internationalen Freischiessen im Jahre 1504 zu Zürich und ihre Beteiligung am sogenannten Glückshafen, in: Jahrbuch des Historischen Vereins des Kantons Glarus, Band 36 (1910), 64ff.
Erste Kirchenbücher der Kirchengemeinden
B: Geburtstag- und Taufregister
M: Eheregister
D: Sterberegister
Betschwanden: B: 1598-1875 / M: 1606-1875 / D: 1771-1875
Bilten: gehörte zuvor zu Niederurnen/ B: 1607-1875 / M: 1607-1875 / D: 1607-1875
Braunwald: gehörte zuvor zu Betschwanden und Linthal
Diesbach: gehört zu Betschwanden
Elm: B: 1595-1875 / M: 1595-1875 / D: 1595-1875
Engi: gehörte zuvor zu Matt / B: 1801-1875 / M: 1801-1875 / D: 1801-1875
Ennenda: gehörte zuvor zu Glarus / B: 1775-1875 / M: 1775-1875 / D: 1775-1875
Filzbach: gehört zu Kerenzen (Obstalden)
Glarus Protestantisch B: 1598-1875 / M: 1598-1875 / D: 1620-1875
Glarus Katholisch: B: 1800-1875 / M: 1800-1875 / D: 1800-1875
Hätzingen: gehört zu Betschwanden
Haslen: gehört zu Schwanden / B: 1801-1875
Kerenzen (Obstalden): B: 1834-1875 / M: 1834-1875 / D: 1834-1875 (Rekonstruktion früherer Jahre auf der Grundlage alter Kirchenprotokolle)
Leuggelbach: gehört zu Schwanden
Linthal Protestant: B: 1601-1875 / M: 1601-1875 / D: 1640-1875
Linthal Catholic: B: 1654-1875 / M: 1654-1875 / D: 1654-1875
Luchsingen: gehörte zuvor teilweise zu Betschwanden und teilweise zu Schwanden / B: 1752-1875 / M: 1752-1875 / D: 1752-1875
Matt: B: 1595-1875 / E: 1595-1875 / D: 1595-1875
Mitlödi: gehörte zuvor zu Glarus / B: 1725-1875 / M: 1725-1875 / D: 1725-1875
Mollis: B: 1571-1875 / M: 1627-1875 / D: 1617-1875
Mühlehorn: gehörte zuvor zu Kerenzen (Obstalden) / B: 1761-1875 / M: 1761-1875 / D: 1761-1875
Näfels: B: 1655-1875 / M: 1655-1875 / D: 1655-1875
Netstal Protestantisch: gehörte zuvor zu Glarus / B: 1698-1875 / M: 1698-1875 / D: 1698-1875
Netstal Katholisch: gehörte zuvor zu Glarus / B: 1861-1875 / D: 1861-1875
Nidfurn: gehört zu Schwanden
Niederurnen: B: 1680-1875 / M: 1680-1875 / D: 1680-1875
Oberurnen: gehörte zuvor zu Näfels / B: 1868-1875 / M: 1868-1875 / D: 1868-1875
Riedern: gehört zu Glarus
Rüti: gehörte zuvor zu Betschwanden / B: 1809-1875
Schwändi: gehörte zuvor zu Schwanden / B: 1801-1875
Schwanden: B: 1611-1875 / M: 1611-1875 / D: 1662-1875
Sool: gehörte zuvor zu Schwanden / B: 1750-1875 / M: 1750-1875 / D: 1750-1875
Informationen zu Schweizer Friedhöfen
In Nordamerika können Friedhöfe eine wichtige Quelle für die Sammlung genealogischer Informationen sein. Grabsteinbeschriftungen und Plotplatzierungen können zu neuen Informationen über Ihre Vorfahren führen. Find a Grave ist eine Website, die Ihnen hilft, Grabsteine auf der ganzen Welt zu finden.
Sie werden diese Ressource in der Schweiz nicht finden. Nur sehr wenige Gräber sind älter als 25 Jahre. Die Schweiz ist ein sehr kleines Land mit begrenzter Landnutzung. Daher ist es wichtig zu wissen, dass Grabstätten in der Regel nur für 25 Jahre gemietet werden können.
Familien können Flächen kaufen oder sehr langfristig mieten. Vielleicht finden Sie auch einen Grabstein eines bedeutenden Bürgers, der mehr als 40 Jahre zurückreichen könnte. Aber in den meisten Fällen gilt, dass sobald das Grab ausgehoben ist, der Grabstein an die Familie zurückgegeben oder recycelt wird.
Was geschieht nun, wenn die Laufzeit der Gräber abläuft?
Neben der amtlichen Anzeige und Aushängen am Friedhof benachrichtigen die Gemeinden einige Monate zuvor auch die Angehörigen über die bevorstehende Grabräumung. Eine Fristverlängerung der Grabruhe ist bei einem Reihengrab nicht möglich, jedoch bei Familien- oder anderen Mietgräbern. Allerdings ist in diesen Fällen der Grabplatz auch kostenpflichtig.
Die Räumung erfolgt immer blockweise. Deshalb kann es vorkommen, dass einige Gräber genau so lange bestehen, wie es die gesetzliche Laufzeit vorsieht, andere etwas länger – je nach Differenz des Beisetzungsdatums zwischen dem ersten und letzten Grab des Feldes.
Bei der Grabauflösung wird das Grab nur obererdig abgeräumt. All diese Räumungsarbeiten gehen bloss 15 bis 20 Zentimeter tief, also weit oberhalb der beigesetzten Urnen und Särge. Dann wird mit frischem Humus niveaugleich aufgefüllt und angesät. Die menschlichen Überreste bzw. die Urne mit der Asche der verstorbenen Person bleiben im Boden. Bis zur nächsten Erdbestattung vergehen je nach Platzbedarf 60 bis 80 Jahre, bis an derselben Stelle wieder ein Sarg beerdigt wird. In dieser Zeit ist längst nichts mehr vom früher Bestatteten übrig, weil die Friedhöfe heute so konstruiert sind, dass es keinen Wasserstau gibt. Auch für eine gute Belüftung der Erde wird gesorgt. Der Zerfall von Urnen wird ebenso beschleunigt, weil sie aus leicht gebranntem Material hergestellt sein müssen.
Veröffentlichung von Zivilstandsmeldungen
Die Veröffentlichung der Zivilstandfälle (Geburten, Hochzeiten oder Bestattungen) begann erst mit der Einführung des kantonalen Zivilstandswesen auf den 1.1.1870. Ab dieser Zeit mussten die Zivilstandsbeamten alle Eintragungen in den Zivilstandsregistern in verkürzter Form in den kantonalen Amtsblättern publizieren.
Ab 1978 konnte die Veröffentlichung eines Zivilstandsfalles auf begründetes Gesuch von Betroffenen an das Zivilstandsamt unterbleiben. Im Kanton Glarus wurde auf Wunsch der Angehörigen Geburten und Todesfälle im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Anmeldung zur Trauung wurde in der Schweiz bis zum 30. Juni 1998 als "Bestellung des Aufgebots" genannt und 14 Tage lang öffentlich ausgehängt bzw. im Amtsblatt publiziert. Seit dem 1.7.1998 wird aus Datenschutzgründen auf die Publikation von Trauungen verzichtet.
Auf den 1. Juli 2017 wurde der Artikel 57 der eidgenössischen Zivilstandsverordnung aus Datenschutzgründen aufgehoben, so dass die Kantone die Zivilstandsämter nicht mehr zur Publikation von Zivilstandsfällen ermächtigen dürfen. Im Kanton Glarus werden Trauungen, Geburten und Todesfälle seit der Änderung im Bundesgesetz dem Amtsblatt nicht mehr automatisch gemeldet und ab dem 1.7.2019 wurden auch keine Zivilstandsmeldungen mehr im Amtsblatt veröffentlicht. Angehörige dürfen jedoch Ereignisse selber mittels einer privaten Anzeige an die Öffentlichkeit tragen.
Die Website Todesanzeigenportal.ch publiziert alle in der Schweiz in Zeitschriften oder online veröffentlichte Todesanzeigen.
In den Gemeinden ist es für die Einwohner wichtig, über das Leben im Dorf bzw. in der Gemeinde informiert zu werden. Nicht umsonst gehören die Geburts-, Heirats- und Todesanzeigen zu den meistgelesenen Rubriken von Zeitungen und Mitteilungsblättern. Online publizierte Zivilstandsmeldungen gehören jeweils zu den Topnews und werden am meisten gelesen. Dem Argument, die Veröffentlichung entspreche keinem überwiegenden Interesse, muss somit widersprochen werden. Daher hat Nationalrat David Zuberbühler in der Herbstsession 2019 dem Rat in einer Motion vorgeschlagen, das Publikationsverbot für Zivilstandsmeldungen wieder aufzuheben.
Zählen Sie Ihre Vorfahren
Viele von uns sind daran interessiert, woher unsere Familien kommen und wer unsere Vorfahren waren. Wo liegen unsere "Wurzeln"? Einige von ihnen haben vielleicht sogar ihre Genealogie oder Familiengeschichte recherchiert. Doch haben Sie jemals ernsthaft darüber nachgedacht, wie viele direkte Vorfahren Sie wirklich haben? Offensichtlich ist es eine Menge, aber wie viele? Vielleicht haben Sie sogar Aussagen gehört, dass alle Europäer im Nachkommen Karls des Großen sind oder dass alle Menschen englischer Abstammung zu 86% von Menschen abstammen, die zur Zeit von Wilhelm dem Eroberer vor fast tausend Jahren in England gelebt haben. Wenn Sie in Nordamerika leben und englische oder europäische Vorfahren haben, gelten die gleichen Fragen. In der Tat, wo immer ihr lebt und was auch immer eure ethnische Abstammung ist, die Fragen von Abstammung und Herkunft sind die gleichen. Ein kurzer Artikel, der 2012 im "The Wild Peas Blog" veröffentlicht wurde, versucht auf nicht-mathematische Weise, einige dieser Fragen zu beantworten oder zumindest zu erläutern.
Hier der Link zum englischsprachigen Beitrag
How many people have ever lived on earth? / Wie viele Menschen haben jemals auf der Erde gelebt? Hier der Link zum englischsprachigen Beitrag
Tabelle mit der theoretischen Anzahl der Vorfahren, dem Alter und dem Geburtsjahr aller Ihrer direkten Vorfahren
Klicken Sie hier zum Herunterladen eines weiteren Diagramms, das das Gleiche wie oben zeigt, aber die DNA-Daten (durchschnittlich in Zentimorgans) enthält, um Ihre Beziehung zu einer genetischen Übereinstimmung zu schätzen.
Aufgrund der eingeschränkten Mobilität zu Zeiten unserer Vorfahren haben viele von uns Fälle in unseren Stammbäumen von Cousins, die geheiratet haben, ob wissentlich oder unwissentlich. Das bedeutet, dass Sie mit derselben Person auf verschiedene Weise verwandt sein können. Dies führt dann zum so genannten Ahnenverlust.
Jemand, mit dem Sie durch Heirat und nicht durch Blut verwandt sind, ist nicht Ihr Cousin. Sie könnten Schwiegereltern sein, oder Ihre Beziehung hat vielleicht keinen anderen Namen als (wie wir hoffen) gute Freunde. Weitere Informationen in englischsprachigen Beiträgen finden Sie unter Dozens of Cousins von Lois Horowitz und Jackie Smith Arnold’s Kinship: It’s All Relative.
Ahnengemeinschaften - unsere entfernte Verwandtschaft
In der Genealogie bezieht sich die Ahnengemeinschaft auf den Konsens zwischen Personen in Bezug auf gemeinsame Vorfahren. Eine vollwertige Gleichgewichts-Ahnengemeinschaft hat Vollgeschwister aufgrund ihrer identischen Vorfahren.
In der Genealogie wird eine Ahnengemeinschaft zwischen zwei Personen gebildet, wenn ihr letzter gemeinsamer Vorfahre mindestens fünf Generationen zurückreicht. Oftmals erscheint eine so entfernte Blutsverwandtschaft erst, wenn ein detaillierter Vergleich ihrer beiden Stammbäume durchgeführt wird. Sie können zum Beispiel von derselben Ururgroßmutter abstammen, aber später entwickelten sich ihre beiden Seiten getrennt. Vor allem in den früher üblichen Vorfahrenlinien wurde den Informationen über die Vorfahren der mütterlichen Seiten weniger Aufmerksamkeit geschenkt. Wenn Testpersonen aus verschiedenen Generationen verglichen werden, hat jede Bezugsperson eine andere Anzahl von Generationen als der letzte gemeinsame Vorfahre.
Bis zur Verwandtschaft in der vierten Generation der Vorfahren werden konkrete Namen der Verwandten verwendet, zum Beispiel Cousinen oder Cousinen dritten Grades mit der gemeinsamen Abstammung von Urgroßeltern. Wenn der letzte gemeinsame Vorfahre weiter hinten ist, wird der Unspezifische als Ahnengemeinschaft bezeichnet.
Ausgehend vom Bild eines großen Stammbaums lassen sich zwei Zweige zurückverfolgen, bis sie den Punkt ihrer Verzweigung erreichen, an dem sie voneinander abzweigen. Von unten betrachtet, gehören der ganze Stamm und der Hauptzweig zur gleichen Ahnengemeinschaft, während sich die (Seiten-)Linien der Verwandtschaft nach der Abzweigung getrennt voneinander entwickelten. Infolgedessen teilen sich alle Äste des Baumes in der Vergangenheit eine angestammte Gemeinschaft, die je nach Ast weitergeht. Auf diese Weise sind unzählige lebende Menschen sogar blutverwandt, ohne sich dieser Tatsache bewusst zu sein.
Zum Beispiel hat jedes Kind dieser Eltern aus dem letzten gemeinsamen Vorfahren in der 11. Vorgeneration der Ur-Ur-Ur-Ur-Eltern 1024 Nachkommen (210) statistisch gerechnet, vorausgesetzt, die Linie ist nicht ausgestorben und es wurde kein Ahnenverlust festgestellt. Die heute lebenden Nachkommen dieser Seitenlinien sind untereinander Cousins 10. Grades. Zahlreiche solcher Seitenlinien verzweigten sich in früheren Generationen wie in späteren, mit einer entsprechenden Anzahl von Nachkommen. Jede Person innerhalb einer dieser Linien ist (entfernt) mit allen anderen Personen von allen anderen Seitenlinien verbunden und bildet mit ihnen eine Ahnengemeinschaft, die bis in die Zeit der Urzeit zurückreicht.
Indem sie ihren eigenen Familienstammbaum mit dem von berühmten Persönlichkeiten vergleichen, finden sie oft überraschende gemeinsame Vorfahren, manchmal sogar ihre eigene direkte Abstammung von der bekannten Person. Im deutschen Kulturraum sind beliebte Querverbindungen zum fränkischen König Karl dem Großen vorhanden. Viele Glarner Familien können ihre Linien auf ihn zurückführen.
Die Bestimmung aller Ahnengemeinschaften wird mit den heutigen Mitteln kaum möglich sein. Vielleicht können spätere Generationen diese Nachkommen mit einem fortgeschrittenen DNA-Test oder mit noch unbekannten Analysen leicht identifizieren und nachweisen. Ansätze dazu gibt es bereits, die sogenannten Genetischen Gemeinschaften.
Genetische Gemeinschaften sind Personengruppen, die höchstwahrscheinlich durch DNA verbunden sind, weil sie von einer Population gemeinsamer Vorfahren abstammen, auch wenn sie nicht mehr in dem Gebiet leben, in dem diese Vorfahren einst lebten. So gehen beispielsweise einige Genetische Gemeinschaften auf Gruppen von Menschen zurück, die geografisch isoliert waren. Berge, Flüsse, fehlende Straßen oder andere Hindernisse machten es wahrscheinlich, dass jede neue Generation jemanden heiraten würde, der in der Nähe von zu Hause lebte. Andere haben ihre Wurzeln in Gruppen, die typischerweise andere derselben Religion oder ethnischen Gruppe geheiratet haben. In jedem Fall kamen diese Gruppen, um eine signifikante Menge an DNA zu teilen. Moderne Nachkommen, die einen Teil dieser DNA geerbt haben, bilden genetische Gemeinschaften (siehe auch den englischsprachigen Beitrag Ancestry Genetic Communities White Paper).
Verwendete Quellen für genealogische Forschung in den USA
Volkszählung der Vereinigten Staaten
Die Volkszählung der Vereinigten Staaten von Amerika ist eine alle zehn Jahre stattfindende Volkszählung der Bevölkerung der Vereinigten Staaten von Amerika, die seit 1790 in Übereinstimmung mit der Verfassung der Vereinigten Staaten alle zehn Jahre durchgeführt wird. Sie wird vom United States Census Bureau durchgeführt.
Die Verfassung der Vereinigten Staaten vom 17. September 1787 sieht in Artikel 1, Absatz 2 eine Volkszählung alle zehn Jahre vor. Zu diesem Zeitpunkt zählten die dreizehn Bundesstaaten etwa 2,5 Millionen Menschen. Ursprünglich, seit etwa 1600, wurden Volkszählungen in Virginia eingeführt, indem die Einwohner fast aller britischen Kolonien gezählt wurden. Mit der Zeit wurden die untersuchten Aspekte immer komplexer. Im Jahr 1840 wurden zum Beispiel Industrien wie die Fischerei untersucht, aber auch soziale, kirchliche und steuerliche Fragen wurden erweitert.
Die folgenden Datensammlungen werden erforscht:
1850 Bundeszählung der Vereinigten Staaten
1860 Bundeszählung der Vereinigten Staaten
1870 Bundeszählung der Vereinigten Staaten
1880 Bundeszählung der Vereinigten Staaten
1890 Bundeszählung der Vereinigten Staaten
1900 Bundeszählung der Vereinigten Staaten
1910 Bundeszählung der Vereinigten Staaten
1920 Bundeszählung der Vereinigten Staaten
1930 Bundeszählung der Vereinigten Staaten
1940 Bundeszählung der Vereinigten Staaten
Geburts-, Tauf- und Taufprotokolle
Geburtenaufzeichnungen können Einzelheiten über die Geburt Ihres Familienmitglieds und für Taufaufaufzeichnungen die Religionszugehörigkeit enthalten. Sie enthalten in der Regel den Namen, das Datum und den Ort des Ereignisses, die Namen der Eltern, das Alter, den Geburtsort, den Beruf und den Wohnort. Geburts-, Tauf- und Taufaufaufzeichnungen sind primäre Ressourcen für die Familiengeschichtsforschung, da sie in der Regel bei oder kurz nach der Geburt erstellt wurden, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die Aufzeichnungen korrekt sind.
Heirats- und Scheidungsaufzeichnungen
Heiratsinformationen können die Religionszugehörigkeit und Gemeindezugehörigkeit feststellen, und andere Details können Alter und Geburtsort, Beruf, Wohnorte und Namen der Eltern umfassen. Scheidungsunterlagen enthalten ähnliche Angaben sowie das Datum der Scheidung, die Namen der Kinder, die Gründe für die Auflösung und mehr.
Heiratsaufzeichnungen sind die wichtigste Quelle für die Heiratsdetails, da sie zum Zeitpunkt der Eheschließung erstellt wurden. Diese Sammlung enthält Indizes, mit deren Hilfe Sie die Aufzeichnungen und in einigen Fällen auch Abbildungen der Eheaufzeichnungen anfordern können.
Todesursachenindex der Sozialversicherung (1935-2014) und andere US-Todesursachenindizes
Die Death Master File (DMF) der Social Security Administration (SSA) enthält derzeit über 94 Millionen Datensätze. Die Datei wird aus internen SSA-Aufzeichnungen von verstorbenen Personen erstellt, die Sozialversicherungsnummern besitzen und deren Tod der SSA gemeldet wurde. Häufig geschah dies im Zusammenhang mit der Beantragung von Sterbegeldern durch ein Familienmitglied, einen Anwalt, eine Leichenhalle usw. Jede Aktualisierung des DMF beinhaltet Korrekturen alter Daten sowie zusätzliche Namen.
Tod, Bestattung, Friedhof & Nachrufe
Diese Kategorie umfasst zivile, kirchliche, Friedhofs- und Nachrufsammlungen sowie andere todesbezogene Sammlungen. Zusätzlich zu Einzelheiten über den Todesfall können sie Geburtsdaten, Familienursprünge, Todesursache und mehr enthalten. Sterbedatensätze sind primäre Ressourcen für Details über den Tod, da sie in der Regel relativ kurz vor dem Todeszeitpunkt angelegt wurden. Diese Sammlung enthält Indizes, mit deren Hilfe Sie die tatsächlichen Aufzeichnungen und in einigen Fällen auch die tatsächlichen Bilder der Sterbeurkunden anfordern können.
Passagier-Listen
Die Ankunftslisten von Passagieren gehören wegen der Bedeutung dieses Umzugs zu den am höchsten geschätzten Unterlagen zur Dokumentation der Einwanderung eines Vorfahren. Es wurden nicht für jedes Schiff Listen geführt, und einige sind verloren gegangen, aber diejenigen, die überleben, werden zunehmend online verfügbar, und neue Indizes ermöglichen uns einen viel besseren Zugang zu ihnen. Da die Formulare, die für die Ankunftsaufzeichnungen der Passagiere verwendet wurden, zum größten Teil erst im zwanzigsten Jahrhundert standardisiert wurden, werden frühere Aufzeichnungen inhaltlich unterschiedlich sein, aber selbst die frühesten Aufzeichnungen haben eine Geschichte zu erzählen, wenn man sie in den Kontext der Geschichte, der Familie und der Reise selbst stellt. Frühe Passagierlisten enthalten in der Regel den Namen des Schiffes, die Namen der Passagiere, Alter, Ankunfts- und Abfahrtshafen, Datum, Herkunftsland und Beruf. Listen aus dem 20. Jahrhundert enthalten noch mehr Details, wie die Angabe der Herkunftsstadt oder des Herkunftslandes, die Namen anderer Familienmitglieder, den Bestimmungsort, eine physische Beschreibung und mehr. Passagierlisten werden in der Regel von Familienhistorikern verwendet, um die Reise ihrer eingewanderten Vorfahren in ihr neues Land zu dokumentieren, aber sie übersehen dabei nicht die Möglichkeit, Vorfahren zu finden, die Verwandte besuchten, geschäftlich oder zum Vergnügen reisten.
Die folgenden Datensammlungen werden recherchiert:
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New York, U.S., Ankommende Passagier- und Besatzungslisten (einschließlich Castle Garden und Ellis Island), 1820-1957
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New Orleans, Passagierlisten, 1813-1963
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Hamburger Passagierlisten, 1850-1934
Militärische Aufzeichnungen
Bei der Recherche in militärischen Aufzeichnungen ist es hilfreich festzustellen, wann und wo in der Armee ein Soldat gedient hat und ob er oder sie in den eingezogenen Rängen oder als Offizier tätig war. Anhaltspunkte können in Familiengeschichten, alten Zeitungsausschnitten, Korrespondenz, Sammelalben, Zeitschriften oder Tagebüchern, Dienstmedaillen und Erinnerungsstücken sowie Fotos des Soldaten in Uniform gefunden werden. Die Grabmarkierung eines Veteranen kann auch Informationen über den Militärdienst enthalten. Militäraufzeichnungen können je nach Art der Aufzeichnung in Friedenszeiten oder während des Krieges erstellt worden sein, und möglicherweise finden Sie sogar Militäraufzeichnungen von Vorfahren, die nie gedient haben. Beispielsweise enthalten die U.S. World War I Draft Registrations Aufzeichnungen über 24 Millionen Männer, sowohl Einwanderer als auch US-Bürger, die zwischen etwa 1872 und 1900 geboren wurden. Viele dieser Männer wurden nie zum Dienst einberufen. Militäraufzeichnungen sind wunderbare Quellen, die einzigartige Fakten und Einblicke in das Leben von Männern und Frauen bieten, die in den Streitkräften gedient haben. Sie können Geburts- und Sterbedaten, Wohnort, Namen und Adressen von Familienmitgliedern, militärischen Rang und Zugehörigkeit und andere Einzelheiten enthalten. Zu den Arten von Aufzeichnungen, die Sie in dieser Kategorie finden, gehören Einberufungsprotokolle, Dienstprotokolle, Pensionsprotokolle, Kopfgeld-Landprotokolle, Anspruchsprotokolle und Militärgeschichten.
Die folgenden Datensammlungen werden recherchiert:
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U.S.A., Entwurf der Registrierungskarten aus dem Ersten Weltkrieg, 1917-1918 AKTUALISIERT
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U.S., Entwurf der Registrierungskarten aus dem Zweiten Weltkrieg, 1942
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U.S., Bürgerkriegssoldaten, 1861-1865
Index der Anträge und Ansprüche der sozialen Sicherheit, 1936-2007
Diese Datenbank knüpft dort an, wo der Social Security Death Index (SSDI) aufhört, indem sie mehr Details liefert, als im SSDI enthalten sind. Sie enthält Informationen, die im Rahmen des Antrags- oder Antragsverfahrens bei der Sozialversicherungsverwaltung eingereicht wurden, einschließlich wertvoller Details wie Geburtsdatum, Geburtsort und Namen der Eltern.
US Find A Grave Index
Diese Datenbank enthält einen Index zu Friedhofs- und Bestattungsdetails, die auf Find A Grave veröffentlicht wurden. Find A Grave bietet den Benutzern eine virtuelle Friedhofserfahrung, mit Bildern von Grabsteinen aus der ganzen Welt sowie Fotos, Biographien und anderen Details, die von Freiwilligen hochgeladen wurden. Sie können auch Nachrufe und Links zu anderen Familienmitgliedern finden. Find A Grave wurde 1995 ins Leben gerufen, als der Gründer Jim Tipton eine Website aufbaute, um sein Hobby, die Gräber berühmter Persönlichkeiten zu besuchen, mit anderen zu teilen. Die Website zog Tausende von Besuchern an und entwickelte sich bald zu mehr als nur einer Sammlung von Gräbern berühmter Persönlichkeiten, als Freiwillige begannen, Bilder von Grabsteinen, Grabinformationen und persönliche Gedenkstätten aus der ganzen Welt hochzuladen.
BillionGraves-Index
BillionGraves ist die weltweit größte Ressource für durchsuchbare GPS-Friedhofsdaten. Jeden Tag wächst und verbessert sie sich. Sie können helfen, indem Sie Grabsteinbilder von lokalen und anderen Friedhöfen sammeln und dann die persönlichen Informationen auf den Bildern transkribieren.
Diagramm der Verwandtschaftsgrade
Der Grad der Verwandtschaft ist die Ebene der Beziehung zwischen zwei Personen, die durch Blut verwandt sind, wie z.B. Elternteil zu Kind, Geschwister zu Geschwistern, Großeltern zu Enkelkindern oder Onkel zu Neffen, erste Cousinen, etc.
Anthropologen bezeichnen den Prozess der Herausarbeitung von Cousin-Beziehungen als "Kollateralgradberechnung". Mehrere Entfernungen und Grade der Vetternschaft können kompliziert werden, aber Sie müssen kein Wissenschaftler sein, um es richtig zu machen. Die folgende Tabelle hilft Ihnen, die Verwirrung zu Ihren Verwandten zu beseitigen; folgen Sie einfach den Anweisungen zur Benutzung. Um zum Beispiel herauszufinden, wie Sie mit dem Sohn des Bruders Ihres Ururgroßvaters verwandt sind, ermitteln Sie zuerst den Vorfahren, den Sie mit ihm teilen: Ihren Ururgroßvater (dritter Ururgroßvater). Finden Sie ihn auf der Tabelle, dann zählen Sie eine Generation für den Bruder und eine weitere für den Sohn des Bruders herunter. Er ist Ihr Cousin ersten Grades, dreimal entfernt.
Laden Sie diese Liste herunter und Sie können das Alter und Jahr Ihrer Vorfahren berechnen, indem Sie ihr Geburtsjahr als Proband eingeben (z.B. 1960)